Abschied nehmen – Vorsorge treffen.
Rechtzeitig an „die Zeit danach“ denken – Ein sensibles Thema, über das es oftmals schwer fällt zu sprechen und welches deswegen häufig auf die lange Bank geschoben wird. Doch ist die Entscheidung, was mit dem persönlichen Besitz und Vermögen nach dem eigenen Ableben passiert, eine so wichtige.
Bei der Formulierung Ihres letzten Willens haben Sie die Möglichkeit, sich auch über den Tod hinaus für die Tiere und den Tierschutz einzusetzen. Bei speziellen Fragen zum Thema, wenden Sie sich gern an eine unserer bmt-Geschäftsstellen.
Sie können sowohl den Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. als Allein- oder Miterben sowie als Vermächtnisnehmer einsetzen, als auch unser Tierheim Köln-Dellbrück im Speziellen. Ebenso können Sie den bmt in Ihrem Testament zur Haustierbetreuung verpflichten, sollten Sie eigene Vierbeiner hinterlassen. Bitte beachten Sie, dass Tiere selbst nicht erben können und entsprechend auch nicht als Erben eingesetzt werden können.
Weitere Informationen sowie rechtsgültige Formulierungshilfen finden Sie auch in der vom bmt veröffentlichten Broschüre „Tieren helfen – Über das Leben hinaus“.