Unser Buddy trägt seinen nicht gerade seltenen Namen zu Recht, er ist so ein richtiger Kumpeltyp mit dem man Pferde stehlen kann. Er ist unternehmungslustig, sportlich, fröhlich, hundeverträglich und aktiv.
Er wurde mit seinem Vater, der auch z. Zt. bei uns ist, sichergestellt, da seine Halter auffällig wurden und so eine Hundehaltungsüberprüfung stattfand, welche negativ verlief.
Bei uns war er anfangs unsicher und musste sich erst einmal in den Tierheimalltag einfinden, wie die meisten Hunde.
Nach wenigen Tagen stieg er zusehens auf wie Phönix aus der Asche und fasste Vertrauen dank engagierter Pfleger und ehrenamtlicher Gassigänger, die ihn täglich ausführen und ihm den Tag ein wenig schöner machen.
Auch wenn Buddy nicht so sehr "staffig" aussieht, wurde er als §3 Hund Landeshundegesetz NRW eingestuft und seine zukünftigen Halter müssten so den großen Sachkundenachweis, ein einwandtfreies polizeiliches Führungszeugnis, und auch die ordnungsbehördliche Halteerlaubnis vorweisen ( sofern sie nicht in Schleswig Holstein, Thüringen oder Niedersachsen leben, da es dort vernünftigerweise kein Landeshundegesetz gibt ), um den lieben Jung nach Hause zu holen, natürlich nach vorherigem Kennenlernen bei uns.